Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Das BFSG gilt für folgende Produkte, die nach dem 28.06.2025 in den Verkehr gebracht werden:
- Hardwaresysteme einschließlich Betriebssysteme
- Selbstbedienungsterminals: Zahlungsterminals, Geldautomaten, Fahrausweisautomaten, Check-in-Automaten, Selbstbedienungsterminals zur Bereitstellung von Informationen
- Verbraucherendgeräte mit interaktivem Leistungsumfang, die für Telekommunikationsdienste oder für den Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten verwendet werden
- E-Book-Lesegeräte
Das BFSG gilt für folgende Dienstleistungen, die für Verbraucherinnen und Verbraucher nach dem 28.06.2025 erbracht werden:
- Telekommunikationsdienste
- Elemente von Personenbeförderungsdiensten: Webseiten, Apps, elektronische Tickets und Ticketdienste, Bereitstellung von Verkehrsinformationen, interaktive Selbstbedienungsterminals
- Bankdienstleistungen für Verbraucher
- E-Books und hierfür bestimmte Software
- Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr
Ausnahmeprivileg für Kleinstunternehmen
Auch wenn die Barrierefreiheitsanforderungen für Online-Shops grundsätzlich gelten, existiert ein Ausnahmeprivileg.
Unter bestimmten persönlichen wirtschaftlichen Voraussetzungen müssen Shop-Betreiber die Barrierefreiheitsanforderungen im Shop nicht erfüllen und sind insoweit insgesamt befreit.
Dieses Privileg gilt für Kleinstunternehmen, die
- weniger als 10 Personen beschäftigen und
- entweder einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 2 Millionen Euro beläuft.
Da ich Kleinunternehmerin bin, gilt für mich diese Ausnahme. Allerdings ist meine Seite barrierefrei. Nur die Farbkontraste sind teilweise nicht konform. Aber: Dafür habe ich ein Tool eingebaut, was dies ausgleicht. Klickt auf das weiße Männchen in dem blauen Kreis und schon könnt ihr meine Seite barrierefrei nutzen.
Findet ihr Fehler, dann schreibt mir unter Kontakt.